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                        DREMEC DREMEC DREMEC

                        Verkaufs – und Lieferbedingungen der DREMEC GmbH

                        1.Allgemeines
                        Für alle Leistungen gelten ausschließlich unsere Verkaufs – und Lieferungsbedingungen, auch wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt.

                        Stillschweigen unsererseits gegenüber den Bedingungen des Bestellers gilt in keinem Falle als Anerkennung oder Zustimmung.

                        2. Preise
                        Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung und MWSt.

                        3.Eigentumsvorbehalt
                        Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache nach § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht . Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z.B. Werklieferungsverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die oben stehende Abtretung hiermit an.

                        4. Zahlungsbedingungen
                        Zahlungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse, innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto.

                        Die Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.

                        Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

                        5.Lieferungen
                        Die Lieferzeit beginnt mit der Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung und nach Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

                        Falls wir mit unserer Lieferung in Verzug geraten, muss uns der Abnehmer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Frist darf der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht versandbereit gemeldet worden ist.

                        Der Abnehmer ist aber auch in diesem Fall zur Abnahme von Teilmengen verpflichtet, soweit diese noch innerhalb der Nachfrist geliefert werden können.

                        Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.

                        Die Waren werden in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert.

                        Mehrlieferungen bis zu 10 % für Sonderanfertigungen bleiben aus techn.-organisatorischen Gründen vorbehalten.

                        Da unsere Erzeugnisse als Wiegeware behandelt werden, erkennen wir unter Berücksichtigung von Toleranzen durch Zählwaagen nur Lieferabweichungen von über 2 % an.

                        6.Haftung
                        Unsere Haftung für Schadensersatz und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Ver­letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und weiteren zwingenden haftungsbegründenden Vorschriften.

                        7.Gefahrübergang
                        Jede Lieferung - auch frachtfreie- erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes, geht die Beförderungsgefahr auf den Kunden über, und zwar auch beim Transport mit unseren Beförderungsmitteln.

                        8.Mängelrüge
                        Mängelrügen aller Art, auch soweit sie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften betreffen, müssen innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und konkret begründet eingehen. Verdeckte Mängel sind sofort nach Feststellung zu rügen. Jegliche Gewährleistung endet mit Ablauf von zwölf Monaten nach Empfang der Ware.

                        Das Recht zur Mängelrüge erlischt, wenn der Kunde die Ware nach Entdeckung des Mangels weiter gebraucht, verarbeitet, einbaut oder veräußert.

                        Werkstoffmängel, die bei der Verarbeitung in unserer Fertigung nicht sichtbar sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

                        Wir sind bei begründeter Mängelanzeige nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes oder Ersatzlieferung verpflichtet.

                        9. Qualität
                        Es gelten die in dem Katalog angegebenen Toleranzen sowie unsere DREMEC-Werknorm, die auf der Grundlage der DIN 13, DIN 76 etc. erstellt wurde. Entsprechend unserem QM – Handbuch nach ISO 9001 sichern wir bei Außengewinden im Standardfall Mutterngängigkeit zu.

                        10. Angebote
                        Angebote sind für uns stets freibleibend, sie verstehen sich auf umgehende Zusage. Angebotspreise für Sonderteile haben eine Gültigkeit von 6 Monaten, danach gilt der Preis auf unserer Auftragsbestätigung. Bei Auskunft von Lagerbeständen behalten wir uns Zwischenverkäufe vor, Lieferzeiten für Sonderanfertigungen gelten nur zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.

                        11. Internetportal
                        Bestellungen über unser Portal sind für beide Seiten verbindlich. Die DREMEC GmbH übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der angezeigten Daten.

                        12. Gerichtsstand
                        Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Hauptsitz der DREMEC GmbH in Löhne/Westfalen.

                        Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts.

                        Die deutsche Version dieser Vertragsbedingungen ist in jedem Fall maßgeblich.

                        13. Salvatorische Klausel
                        Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und des Vertrages im übrigen nicht berührt.

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                        HOTLINE: 0700 - DREMEC de | 0700 - 373632 33

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